Ist es schwieriger, einen Ausbildungsplatz in Teilzeit zu finden? Aktuell ja. „Weil das Modell Ausbildung in Teilzeit noch nicht so bekannt ist", sagt Alessia Gordienko, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) beim Jobcenter Spandau in Berlin. Wer an einer Ausbildung in Teilzeit interessiert ist, sollte in jedem Fall mit dem Wunsch-Ausbildungsbetrieb ein persönliches Gespräch führen und die Grün- de für die Teilzeit darlegen. „Wenn Vorgesetzte dann merken, dass jemand vor ihnen sitzt, der hochmotiviert und interessiert ist, dann lassen sie sich oft von dem Teilzeit-Modell überzeu- gen“, so Gordienko. Eine Ausbildung in Teilzeit verkürzt ausschließ- lich die betriebliche Ausbildungszeit, nicht die Zeit an der Berufsschule. „Möglich ist, die Ar- beitszeit täglich oder wöchentlich zu reduzie- ren“, sagt Fischer-Peters. Hier sind individuelle Absprachen mit dem Ausbilder zu treffen. Also zum Beispiel pro Arbeitstag statt acht nur vier Stunden. Oder statt einer Fünf-Tage-Arbeitswo- che nur eine 2,5-Tage-Arbeitswoche. Eine Re- duzierung der normalen Ausbildungszeit über 50 Prozent hinaus ist nicht erlaubt. Je nachdem, wie viele Arbeitsstunden Azubi und Betrieb vereinbaren, kann sich die Gesamt- dauer der Ausbildung bis zum Abschluss ver- längern. Wer mindestens 20 Stunden pro Woche in der Firma und in der Berufsschule verbringt, bei dem verlängert sich die Ausbildungsge- samtdauer um zirka ein halbes Jahr. Maximal aber darf eine Ausbildung in Teil- zeit 1,5 Mal so viel Zeit in Anspruch nehmen wie die Vollzeitausbildung. „Konkret bedeutet dies, dass ein Azubi in Teilzeit bei einer re- gulär dreijährigen Ausbildung nach spätestens 4,5 Jahren seinen Abschluss macht“, so Alessia 36 Gordienko. Allerdings ist eine längere Ausbil- dungsdauer nicht zwingend. Wer mindestens 25 Stunden pro Woche im Betrieb und in der Berufsschule verbringt, für den verlängert sich die Ausbildung in der Regel nicht. In Teilzeit verkürzt sich ausschließlich die be- triebliche Ausbildungszeit, nicht aber die in der Berufsschule. Auch sind die Unterrichts- stunden in der Berufsschule fest vorgegeben, individuelle Absprachen sind hier in aller Re- gel nicht möglich. „Azubis, die zum Beispiel ein Kind zu betreuen haben, sollten dies bei ihren Planungen berücksichtigen“, rät Gordien- ko. Gegebenenfalls kann das Jobcenter bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für das Kind helfen. Wirkt sich die Teilzeitausbildung auf die Ver- gütung aus? In aller Regel ja. Der Ausbildungs- betrieb kann die Vergütung anteilig verringern. „Die prozentuale Verringerung der Vergütung muss aber in jedem Fall angemessen sein und darf nicht höher sein als die prozentuale Kür- zung der Arbeitszeit“, so Anette Fischer-Pe- ters.Damit kann es zu einer Unterschreitung der monatlich zu gewährenden Mindestausbil- dungsvergütung kommen, was bei einer Teil- zeitausbildung aber zulässig ist. Für Azubis in Vollzeit, die mit ihrer Ausbildung im Jahr 2020 starten, ist eine gesetzliche Mindestvergütung von 515 Euro monatlich festgelegt. Azubis in Teilzeit haben die Möglichkeit, bei der Agentur für Arbeit zusätzliche Leistungen zu beantragen. „Das kann je nach Fall zum Bei- spiel eine Berufsausbildungsbeihilfe, Kinder- geld oder etwa auch Wohngeld sein“, erklärt Gordienko. Wer finanzielle Hilfe benötigt, soll- te sich an die zuständige Agentur für Arbeit wenden. avs Zukunft – Du bist am Zug!